Inhalt:

bob sozialzuschuss

so erhältst du den zuschuss

Kunden mit Anspruch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt (GIS) haben Zugang zu speziellen Konditionen für ausgewählte Produkte von bob.

Anspruchsberechtigte Personen erhalten den Zuschuss seitens des BMVIT als Gutschrift auf Ihre bob Rechnung.

Monatliche Gutschrift (inkl. USt.) 12 Euro

Für folgende bob Produkte bzw. Tarife bei bob ist der Zuschuss möglich:

  • bigbob
  • smartbob
  • bob deutschland
  • bob balkan
  • bob türkei


berücksichtigung des zuschusses

Für die Berücksichtigung des Zuschusses benötigt bob den Originalbescheid der GIS. Dieser Bescheid gilt als Gutschein für die Zuschussleistung. Bitte sende den Bescheid, ausgefüllt mit der Rufnummer, für die du den Zuschuss anmelden möchtest, an:

A1 Telekom Austria AG
Postfach 1001
1011 Wien

Die Berücksichtigung des Zuschusses erfolgt ab dem Monat in dem der Originalbescheid bei A1 Telekom Austria einlangt.

Achtung: Es können nur vollständig ausgefüllte GIS-Bescheide berücksichtigt werden.

Der Bescheid wird durch die GIS ausgestellt. Ob du Anspruch auf einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt hast bzw. weitere Informationen erhältst du auf www.orf-gis.at oder  über kundenservice@gis.at.


wichtiges zum zuschuss bei bob

Etwaige monatliche Restguthaben bleiben erhalten und werden bis zu einem Guthaben von maximal 350 Euro in den folgenden Monat übertragen. Eine Ablöse in bar ist nicht möglich.

Mit dem Ende der Laufzeit deines Zuschusses zum Fernsprechentgelt endet auch die monatliche Gutschrift auf deinen bob Tarif. Dein bob Vertrag läuft danach einfach weiter und du telefonierst weiterhin supergünstig mit bob.

 


Service

Mein Bob

Rechtliche Informationen:

Direkt zur Navigation